Grundsätze der Platzvergabe

Grundsätze der Platzvergabe u3

Kinder können erst nach der Geburt angemeldet werden (also frühestens ein Jahr, bevor sie aufgenommen werden können).

  • Die Familie wohnt in Herdern oder Neuburg (79104).
  • Die Familie hat an einer Infoveranstaltung zum Kennenlernen der Einrichtung teilgenommen.
  • Das Kind steht im zentralen Vormerksystem der Stadt Freiburg.
  • Eltern, die zum Zeitpunkt der Aufnahme ein Geschwisterkind in unserer Einrichtung haben.
  • Familien, die aus einer anderen Stadt nach Freiburg ziehen.
  • Alleinerziehende Elternteile.
  • Kinder sollten bei der Aufnahme 12 bis 16 Monate alt sein. Gemeinsam entscheiden wir im Team, welche Kinder vom Alter und Geschlecht in die einzelnen Gruppen passen.

Grundsätze der Platzvergabe Ü3

In unserem Kindergarten können die Kinder ein Jahr vor Vollendung des 3. Lebensjahres (also mit Vollendung des 2. Lebensjahres) angemeldet werden.

  • Die Familie wohnt in Herdern oder Neuburg (79104).
  • Die Familie hat an einer Infoveranstaltung zum Kennenlernen der Einrichtung teilgenommen.
  • Das Kind steht im zentralen Vormerksystem der Stadt Freiburg.
  • Eltern, die zum Zeitpunkt der Aufnahme ein Geschwisterkind in unserer Einrichtung haben
  • Eltern, die in unserer U3 Betreuung waren.
  • Familien, die aus einer anderen Stadt nach Freiburg ziehen.
  • Alleinerziehende Elternteile.
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